Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen |
Veröffentlicht von () am 04.12.2017 |
Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.
Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37
Zurück zur ÜbersichtOrt
Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH
Gutenbergstraße 6
01307 Dresden
Telefon: 0351 4445 758 | Internet:
www.sbg-dresden.de
Schwerpunkt
Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie qualifizierte Empfehlungen von Ihren Kunden erhalten und welche „Spielregeln“ dabei zu beachten sind. Sie trainieren, wie Sie diese Empfehlungsadressen kompetent ansprechen und konsequent nachfassen. Ihr Ziel ist es, sich positiv von nervenden Mailing-Aktionen und CallCenter-Anrufen abzuheben und das Vertrauen Ihres zukünftigen Kunden zu gewinnen. Selbst Top-Verkäufer haben nach einem ausgezeichneten, erfolgreichen Verkaufsgespräch manchmal Hemmungen oder Bedenken, ihre Kunden um eine Referenz oder eine Empfehlung zu bitten. Erschließen Sie sich dieses zusätzliche Potenzial in diesem Workshop.
225,00 € VSBI Mitglieder abzüglich 10%