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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Vorstandssitzung

Datum und Uhrzeit
01.03.2016 (14:00 Uhr)
Ende
01.03.2016 (16:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

AMS Ausbildungsgesellschaft für Metalltechnik und Schweißer mbH
Siegfried-Rädel-Straße 7, 01809 Heidenau

Folgende Themen stehen im Mittlpunkt

  1. Bericht Schatzmeister zur aktuellen Finanzsituation
  2. Protokollkontrolle
  3. Wie weiter in der Regionalgruppenarbeit?
  4. Nachfolgekandidaten für den Vorstand
  5. Vorbereitung 25 Jahre VSBI
  6. Vorbereitung Klausurtagung 08./09.04. 2016
  7. Sonstiges

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