Förderrichtlinie "Regionales Wachstum" |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 15.04.2019 |
Das sächsische Kabinett hat im Januar die Förderrichtlinie "Regionales Wachstum" beschlossen. Damit sollen kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und überwiegend regionalem Absatz gezielt bei Investitionen unterstützt werden. Wirtschaftsminister Martin Dulig hat am 11.04.2019 im Sächsischen Landtag eine erste Zwischenbilanz gezogen:
"Das Programm stößt auf großen Bedarf und hat bereits eine rege Nachfrage ausgelöst. Mit Stand vom 5. April lagen 175 Anträge vor. Davon sind bereits 43 Anträge mit einem Zuschuss von ca. 2,3 Mio. Euro bewilligt worden. Ich freue mich besonders, dass aus allen sächsischen Landkreisen Anträge vorliegen und für Unternehmen in allen Landkreisen bereits Bewilligungen erfolgt sind.“
Die meisten Förderanträge stammen aus den Landkreisen Görlitz (23 % aller Anträge), Vogtland (16 %) und Erzgebirge (12 %). Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Bewilligungen, von denen 28 % auf den Landkreis Görlitz, 14 % auf das Erzgebirge und 9 % auf das Vogtland entfallen. Auch der Landkreis Bautzen ist bei den Bewilligungen gut vertreten (12 %). Betrachtet man die Branchen, liegt der Schwerpunkt deutlich beim verarbeitenden Gewerbe.
Martin Dulig betont: "Es gibt keine regionalen Budgets. In welche Region die Zuwendung geht, hängt allein von den Ideen und der Investitionsbereitschaft der Unternehmen ab.“ 13 Anträge seien bislang abgelehnt worden. Grund dafür sei in der Regel die fehlende Förderfähigkeit. Beispielsweise lagen die Unternehmen außerhalb des Fördergebiets oder waren überwiegend überregional tätig. "Grundsätzlich ist das Programm Regionales Wachstum breit angelegt und branchenoffen ausgestaltet", so Martin Dulig.
Quelle: SMWA
Ausführliche Informationen der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank finden Sie hier.
Zuletzt geändert am: 15.04.2019 um 14:30
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