Finanzielle Hilfen bei Schließung oder Umsatzeinbrüchen |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 03.12.2020 |
Für diejenigen von unseren Mitgliedern, die durch Verfügungen in ihren Landkreisen oder kreisfreien Städten von direkten Schließungen betroffen sind und nicht äquivalent auf Online-Formate umstellen können sowie Bildungsträger, die trotz Fortführung ihrer analogen oder digitalen Angebote beträchtliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, gibt es in Rücksprache mit der IHK Leipzig aktuell folgende finanziellen Unterstützungen und Hilfen:
Überbrückungshilfe II
Novemberhilfe
Dezemberhilfe
Überbrückungshilfe III (vorläufig)
Weitere Informationen des BMF online oder auf der Themenseite der IHK Leipzig.
Zuletzt geändert am: 03.12.2020 um 13:14
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