Fachkräfteeinwanderungsgesetz |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.02.2020 |
Am 01. März 2020 tritt in Deutschland erstmals eine gesetzliche Regelung für Zuwanderung in Kraft – das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es fasst die Regelungen für eine Einwanderung von Personen aus Drittstaaten zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken zusammen und eröffnet einige neue Wege für Unternehmen, ihren Fachkräftebedarf zu decken. Damit wird der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert. Eine kurze inhaltliche Übersicht finden Sie hier.
Zuletzt geändert am: 17.02.2020 um 10:07
Zurück zur ÜbersichtOrt: AWV Dresden, Güntzstraße 1, 01069 Dresden
Themen:
1. Das Wirken der Wirtschaftsförderung Sachen GmbH (WFS) und ihre außenwirtschaftliche Arbeit
Gesprächspartner: Herr Dr. Thomas Richter, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH
2. Die Tätigkeit der LAG SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen – Ergebnisse, Hinweise und Empfehlungen an die privaten Bildungsdienstleister
Gesprächspartner: Herr Tim Börnert, LAG SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen
3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes