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Aktuelles

Ergänzung zum Austausch mit der BA zur aktuellen Situation

Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 14.12.2020
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Unklarheit besteht bei den Beteiligten über die Lesart des §4 (2) 1. „… Durchführung von unaufschiebbaren Prüfungen…“. Teilnehmer können für aktuelle Prüfungen in die Einrichtungen kommen. Die Frage ist jedoch, ob damit auch die Prüfungsvorbereitung gemeint ist. Nach Meinung der überwiegenden Beteiligten bedeutet die Formulierung, dass dieses nicht der Fall ist, sondern nur die aktuellen Prüfungstage gemeint sind. Konkret ergibt sich die Frage, ob Schulungen nur für die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zulässig sind, oder ob die Träger auch Teilnehmer zu Schulungen in Präsens beschulen dürfen, wenn eine Prüfung unmittelbar bevorsteht. Die Regionaldirektion hat sich bereit erklärt, diese Frage an das entsprechende Ministerium weiterzuleiten, was noch während der Sitzung erfolgte. Es bleibt also die Reaktion des Ministeriums abzuwarten.

Zuletzt geändert am: 14.12.2020 um 17:07

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Dresden - Schulung Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Was Unternehmen wissen müssen

Datum und Uhrzeit
25.03.2020 (14:00 Uhr)
Ende
25.03.2020 (17:00 Uhr)
Referent
IQ-Netzwerk
Kategorie
Termine

Inhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen

Ort:
FACHINFORMATIONSZENTRUM ZUWANDERUNG DRESDEN
Budapester Straße 30, 01069 Dresden

Kontakt und Anmeldung:

Anke Heinrich

Marcus Schaub - schaub@vhs-sachsen.de Tel.: 0351 43707050

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