Aktualisierte Corona-Schutz-Verordnung gültig ab 20.04.2020 |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 20.04.2020 |
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat gemäß dem Kabinettsbeschluss vom 17.04.2020 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) gelockert.
Untersagt bleiben allerdings weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art mit Ausnahme unvermeidbarer Zusammenkünfte, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten sowie die Wahrnehmung von Prüfungen notwendig sind.
Geschlossen bleiben aber prinzipiell jegliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr, inkl. Angebote von Bildungseinrichtungen, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Sprach- und Integrationskurse der Integrationskursträger sowie Musikschulen.
Ausgenommen sind hingegen staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung sowie Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Vorbereitung und Durchführung der Kammerprüfungen für das laufende Ausbildungsjahr
Erlaubt ist zudem explizit die Öffnung von Hochschulen und Berufsakademien sowie Ausbildungseinrichtungen der Behörden.
Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.
Für Fragen ist täglich von 7-18 Uhr (am Wochenende von 12-18 Uhr) die Hotline 0800 100 0214 geschaltet.
Zuletzt geändert am: 30.04.2020 um 13:35
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