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Neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) ab 01.07.2022

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 01.07.2022
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Die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) wurden am 01.07.2022 durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Lehrgangskosten für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gelten die veröffentlichten B-DKS FbW , aufgeteilt nach Systematik der Klassifikation der Berufe. Bezüglich Kostenzustimmungsverfahren findet für Bildungsziele ohne konkreten B-DKS-Wert ein sogenannte „Schwellenwert“ Anwendung.

Bei bestimmten Maßnahmen bzw. Bestandteilen (z.B. Erwerb von Führerscheinen, etc.) wurde der B-DKS auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer (Theorie, Praxis, Prüfung etc. einschließlich eines prozentualen Aufschlages) ermittelt. Wenn entweder die Dauer oder der Kostensatz oder beide Werte überschritten werden, bedarf es der gesonderten Kostenzustimmung durch den OS in Halle.

Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gelten die B-DKS §45 .

Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30. Juni 2022 bei einer fachkundigen Stelle (FKS) eingereicht wurden, unterliegen den alten B-DKS vom 01.01.2021.

Unser Mitglied, die ICG Zertifizierung GmbH, steht Ihnen bei fachlichen Fragen zur Verfügung:

Marion Heinke
Tel. 03722 59 88 625
Mail: m.heinke@empus.de

Zuletzt geändert am: 18.07.2022 um 14:11

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