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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Jahreshaupt-/Wahlversammlung

Datum und Uhrzeit
07.11.2017 (14:00 Uhr)
Ende
07.11.2017 (18:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort: im neu eröffneten Campus Straßburger Platz unseres VSBI-Mitgliedes Akademie für berufliche Bildung gGmbH, Güntzstraße 1, 01069 Dresden

Veranstaltungsablauf:

14:00 – 16:00 Uhr: Jahreshauptversammlung (geschlossene Teil)

16:00 – 16:20 Uhr: Kaffeepause mit Möglichkeit des Informationsaustausches          

16:20 – 17:45 Uhr: Öffentlicher Teil unserer Mitgliederversammlung           

Vortrag mit anschließender Diskussion:  Frau Rita Nerbe-Marx zum Thema: „Generation Y – Was sie wirklich will“

Nach 17:45 Uhr: Get Together mit Möglichkeit für individuelle Gespräche

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