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Ab 18.05.2020 sind Kitas und Grundschulen wieder im Regelbetrieb

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 08.05.2020
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Laut Erstveröffentlichung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus dürfen ab dem 18. Mai Kinder wieder ihre Kitas und Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Grundschulen regelmäßig besuchen.  Für alle Schüler*innen weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai zumindest zeitweise der Schulbesuch möglich sein.

Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten.

Für die Wiederöffnung gelten allerdings folgende Regeln:

1. TRENNUNG: Klassen und Betreuungsgruppen müssen strikt voneinander getrennt werden. Ein Zusammentreffen von Kindern unterschiedlicher Gruppen und Klassen muss sowohl in den Gebäuden als auch auf den Freiflächen strikt vermieden werden. Das Bringen und Abholen der Kinder sollte so gestaltet sein, dass Kontakte möglichst reduziert werden.

2. PRÜFUNG: Grundsätzlich dürfen nur Kinder aufgenommen werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Die Einrichtungsleitung kann bei Zweifel am Gesundheitszustand des Kindes eine Betreuung ablehnen. Eltern versichern jeden Tag schriftlich vor Beginn der Betreuung oder des Unterrichts, dass keine Krankheitssymptome vorliegen. Die Auskunft muss auch den Gesundheitszustand des Hausstandes einbeziehen.

3. MASKEN: In der Kindertagesbetreuung wird eine Mund-Nasen-Bedeckung situationsbedingt empfohlen. Ebenso sollten Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Kindern müssen jedoch keine Masken tragen.

4. DOKUMENTATION: Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, müssen die tagaktuellen Zusammensetzungen der Gruppen und Betreuer dokumentiert werden.

5. HYGIENE: Jede Kita muss einen aktualisierten Rahmenhygieneplan erstellen und einhalten. Sanitärräume müssen mit ausreichend Seifenspender und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Handkontaktflächen, wie Türklinken, Tischoberflächen oder Fenstergriffe sind täglich zu reinigen. Auf regelmäßiges Händewaschen ist zu achten.

Weitere Hinweise zu den Regeln sowie detaillierte Informationen zum Gesamtkonzept gibt es SMK-Blog und auf der Corona-Website.

Kultusminister Christian Piwarz verwies zugleich darauf, dass die auferlegten Regeln ihre Praxistauglichkeit beweisen müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Änderungen vorgenommen. Auch eine erneute Schließung der Einrichtungen schließt der Minister im Ernstfall nicht aus.

Bürgeranfragen beantwortet die Hotline der Staatsregierung unter 0800 100 0214.

Zuletzt geändert am: 08.05.2020 um 14:54

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